Lange Zeit wurde darüber gesprochen, gefachsimpelt und debattiert. Nun hat der Bundesrat die neue Verordnung betreffend der Führerschein-Regelung verabschiedet. Ab 16 Jahren dürfen neu 125ccm Motorräder gefahren werden, der Direkteinstieg ab 25 Jahren ist Geschichte. Die Verordnung tritt 2021 in Kraft.
Die Revision unter dem Namen Opera3 hat in verschiedensten Bereichen Auswirkungen. Uns interessieren in diesem Zusammenhang vor allem die Änderungen für die Motorradkategorien.
Einiges wurde entsprechend dem Wunsch der Verbände umgesetzt, anderes leider nicht. Aufgrund der verschiedenen Medienmitteilung habe ich die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Kategorie Beschlosssene Neuerungen
AM (Kleinmotorräder)
Max. 50ccm; Maximalgeschwindig-keit: 45 Km/h
Neue Kategorie, ab 15 Jahren möglich. Bis heute Kategorie A1 ab 16 Jahren
A1 (Motorräder bis 125ccm und max. 11kW Leistung)Neu direkt ab 16 Jahren. Hubraumbeschränkung auf 50ccm bis 18 Jahre fällt weg.
A2 (Motorräder bis 35kW)
Neue Kategorie, ersetzt die Kategorie A beschränkt. Erwerb der Kategorie ab 18 Jahren möglich
A (Motorräder ohne
Einschränkungen)
Kein Direkteinstieg mehr möglich. Es werden mindestens 2 Jahre Fahrpraxis A2 vorausgesetzt.
Änderungen wegen Covid19, gemäss Webseite der Astag möglich.